Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Danny’s Zuckerwerke ist eine Auftragskonditorei. Wir sind keine Konditorei oder Bäckerei. Ich bin Tortendesignerin und unsere Torten sind Kunstwerke.
Wir bitten Dich vorab Inspirationen zur Beratung vorzubereiten und im Idealfall an danny@dannyszuckerwerke.com zu schicken. Hier ist es mit Blick auf besondere Veranstaltungen wie Hochzeiten sinnvoll, etwaige Einladungskarten, Bilder vom Hochzeitskleid, das Blumenbouquet, die anvisierte Dekoration sowie die Gästezahlen mitzubringen. Auch solltest Du Dir zuvor Gedanken über das Budget der anzufertigenden Hochzeitstorte bzw. der anderen von uns angebotenen Produkte machen. Wir beraten Dich gerne und umfassend über unsere Produktpalette sowie Preise.
Besondere Hinweise für unsere Produkte:
Die Ware sollte kühl, trocken und geruchsfrei gelagert werden. Du erhältst von uns detaillierte Informationen zur Lagerung im Rahmen der Beratung. Unsere Torten können nicht verzehrfähige Bestandteile, wie etwa Floristenbänder, Plastikdübel, Zahnstocher und ähnliches beinhalten. Unsere mehrstöckigen Torten sind mit nicht verzehrfähigen Plastik- oder Holzdübeln gestützt und eventuell verwendete Satinbänder für Dekorzwecke sind in der Regel ebenfalls nicht verzehrfähig und müssen vor dem Servieren entfernt werden. Auf Wunsch dekorieren wir gerne Deine Torte mit frischen Blumen. Welche Blumen benutzt werden sollen, müsst ihr uns bitte mitteilen. Diese müssen ebenfalls vor dem Verzehr entfernt werden (es sei denn es handelt sich um essbare Blumen). Danny’s Zuckerwerke haftet nicht für den Fall, dass Blumen oder Teile von Blumen oder etwaige Deko mitgegessen werden.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für alle Lieferungen und Leistungen von Danny’s Zuckerwerke gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragsschluss und Preise
Mit Deiner Bestellung der Ware, z.B. durch Bestätigung des Angebots, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Preis richtet sich u.a. nach der tatsächlichen Größe sowie dem dekorativen Aufwand des jeweiligen Produktes bzw. der vereinbarten Summe zum Zeitpunkt Deiner Bestellung. Etwaige Nachforderungen wegen späterer Änderungswünsche bleiben hiervon unberührt. Bei der Lieferung der Ware fallen zuzüglich Lieferkosten an, die sich nach der Entfernung von unserem Betrieb richten.

2. Zahlung bzw. Fälligkeit der Gesamtsumme
Wir bitten unsere Kunden bei Eingang des Angebots eine Anzahlung von mind. 30% des Gesamtbetrags sofort zu begleichen. Erst nach Zahlungseingang ist Deine Bestellung verbindlich. Wir halten keine Termine frei ohne verbindliche Bestellung. Dies kann entweder per Paypal oder per Überweisung auf unser Bankkonto geschehen. Die Anzahlung wird im Falle einer Stornierung nicht zurückerstattet. Die Bankdaten findest Du auf dem Angebot. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen und ist der Käufer (= die Käuferin) telefonisch oder per Email nicht zu erreichen, so behalten wir uns das Recht vor, den Auftrag zu stornieren. Etwaige Stornokosten bleiben davon unberührt. Bei Geschäftskunden kann die Zahlung auch per Rechnung erfolgen. Die Zahlungsart wird bei der Bestellung festgelegt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge zu zahlen.

3. Wichtige Fristen für Änderungswünsche Deiner Bestellung
Etwaige Änderungswünsche mit Blick auf die Form, das Design und die Art der Torte können – unter Einhaltung wichtiger Ausschlussfristen – auch noch nach der Bestellung berücksichtigt werden, aber nur, wenn Du uns diese frühestmöglich mitteilst. Hier bitten wir zu berücksichtigen, dass unsere Hochzeitstorten eine lange Herstellungs- und Planungsphase benötigen, zumal wir als kleiner Betrieb nur eine limitierte Anzahl von Bestellungen aufnehmen. Wichtig ist, dass die endgültige Version Ihrer Bestellung bis spätestens 4 Wochen vor der Herstellung feststeht und uns auch mitgeteilt werden muss. Danach können wir nur noch – nachfolgend näher bestimmte – Änderungswünsche berücksichtigen. Im eigenen Interesse solltet Ihr uns vor allem bei Hochzeitstorten daher mindestens 3 bis 6 Monate vor der anvisierten bzw. vereinbarten Fertigstellung kontaktieren, falls ein Änderungsbedarf besteht.
Ungeachtet der vorstehenden Geschäftsbedingungen sind folgende Fristen zu beachten: Erfahrungsgemäß können bis maximal 4 Wochen vor Fertigstellung der Produkte „leichte Änderungen“ noch vorgenommen werden. Das betrifft in erster Linie Änderungen bzgl. der Farbe, Geschmackssorte sowie kleine Designdetails. Demgegenüber können größere Anpassungen wie etwa die Änderung von 3-stöckig auf etwa 1-stöckig, der Personenanzahl oder personalisierten Deko-Elementen nur vor der genannten 4-Wochen-Frist noch getätigt werden. Sollten wir bereits mit der Fertigung bzw. Zusammenstellung der Materialien begonnen haben, besteht nach Ablauf der 4-Wochen-Frist kein Anspruch auf eine Anpassung. Daneben sind Anpassungen für die Geschmackssorte bis maximal 2 Wochen möglich. Nach Ablauf dieser Fristen sind Anpassungen nur im Ermessen von Danny’s Zuckerwerke möglich! Bitte beachten Sie, dass bei sehr kurzfristigen Bestellungen, d.h. 1 bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Lieferdatum keine Anpassungen mehr möglich sind.

4. Stornofristen und -kosten
Corona Sonderregelung
Torten können problemlos auf einen Ausweichtermin verschoben werden. Torten können auch auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Die Verschiebung sollte uns bis spätestens 4 Wochen vor dem eigentlichen Termin mitgeteilt werden, je früher desto besser. Der neue Termin sollte mit uns abgesprochen werden. Wir akzeptieren eine Verschiebung. Diese ist kostenfrei. Bei jeder weiteren Verschiebung  fallen zusätzliche Kosten an.
Bei Stornierung ( Torten von 10 bis 39 Personen) von weniger als 7 Tagen wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 % vom Tortenpreis berechnet.
Bei Stornierung (Torten ab 40 Personen) beträgt die Stornierungsfrist: 4 Wochen vor der Anfertigung. Weniger als 4 Wochen werden 50 % Stornierungskosten in Rechnung gestellt. Weniger als 14 Tage vor Anfertigung werden 100 % Stornierungskosten berechnet.
Als Ausgleich könnt Ihr auf Anfrage einen Gutschein für eine künftige Bestellung erhalten, wir erstatten keinen Betrag zurück.
Selbst bei rechtzeitiger Stornierung wird eine Beratungsgebühr in Höhe von 20,- € zzgl. Stornierungskosten in jedem Fall nicht zurückerstattet.
Dem Käufer steht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß §§ 355, 356 BGB zu, weil es sich um verderbliche Waren handelt, vgl. § 312 d Abs. 4 Ziff. 1 BGB.

5. Abnahme und Gefahrübergang sowie Rüge- und Reklamationspflicht
Der Käufer hat die bestellte Ware bei der Übergabe abzunehmen und diese auf Mängel zu überprüfen. Erkennbare Mängel und Reklamationen können nur umgehend bei der Annahme bzw. Auslieferung geltend gemacht werden. Diese müssen auf dem Liefer- bzw. Abholschein vermerkt werden, um von uns später anerkannt zu werden. Letzteres gilt auch, wenn Du mit dem Produkt unzufrieden bist, falls bspw. das Design, die Farbe oder der Geschmack vom vereinbarten bzw. bestellten Produkt erheblich abweichen. Hier weisen wir vorab darauf hin, dass alle unsere Produkte frisch für Dich vor Ort individuell angefertigt werden. Als Ausgleich könnt Ihr auf Anfrage einen Gutschein für eine künftige Bestellung erhalten, wir erstatten keinen Betrag zurück. Abweichungen der angegebenen Größen und Gewichte, Aussehen und Text bzw. Logo sind wegen der handwerklichen Bearbeitung daher nicht immer vermeidbar. Daher gibt es keinen Anspruch auf Minderung oder sonstige Gewährleistungsrechte, sofern diese nicht offensichtlich, d.h. für jedermann und ohne weiteres auf den ersten Blick ersichtlich sind. Kleinere bzw. unbedeutende Abweichungen sind daher stets hinzunehmen, wenngleich wir stets bemüht sind die Abweichungen so gering wie möglich zu halten. Wir schließen 1:1 Kopien anderen Torten aus.
Kann die Ware aus Gründen, die nicht von Danny’s Zuckerwerke zu vertreten sind, nicht an der angegebenen Lieferadresse übergeben werden oder verweigert der Käufer bzw. Empfänger die Abnahme, so ist Danny’s Zuckerwerke berechtigt, von dem Käufer den vollständigen Kaufpreis zu verlangen. Die Kosten des Rücktransports und andere durch die Nichtabnahme entstehende Kosten trägt der Käufer.
Bestellungen können vom Kunden selbst abgeholt werden. Informationen zur Lieferung und Lagerung der Produkte werden bei der Abholung zur Verfügung gestellt.
Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung, Wertminderung, Beschädigung und des Untergangs der Ware geht mit deren Übergabe an den Käufer bzw. Empfänger über. Für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Ware nach Auslieferung ist der Käufer selbst und ausschließlich verantwortlich.
Wir haften nicht für Mängel infolge einer fehlerhaften Lagerung oder eines fehlerhaften Transports der Produkte durch den Käufer.

6. Lieferung der Ware nur an korrekte Anschrift
Es besteht die Möglichkeit unseren Lieferservice gegen einen Aufpreis in Anspruch zu nehmen. Falls Du eine Lieferung wünscht, bitten wir Dich uns das rechtzeitig mitzuteilen – spätestens 2 Wochen vor der Lieferung. Die zusätzlich anfallenden Kosten richten sich nach der Entfernung von unserem Betrieb sowie den Besonderheiten der Torte (s.o.). Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Termin sowie Ort. Terminänderungen müssen uns schriftlich mitgeteilt werden. Die Lieferadresse wird durch den Käufer schriftlich mitgeteilt. Diese muss vollständig sein und einen Ansprechpartner (d.h. Empfänger) vor Ort beinhalten. Für Fehler in der Lieferadresse wie auch fehlende Ansprechpartner (Empfangsbevollmächtigte) vor Ort haftet der Käufer. Der Lieferort muss frei zugänglich, d.h. mit dem Lieferfahrzeug direkt anfahrbar sein.
Wird eine Sendung wegen einer nicht korrekten Lieferanschrift zurückgeschickt oder verbleibt bei uns im Studio und wird nach Rücksprache mit dem Auftraggeber mit der korrekten Anschrift erneut ausgeliefert, so werden die Versandkosten dem Kunden erneut in Rechnung gestellt.

7. Ausleihen von Präsentationsgegenständen
Für die Präsentation Deiner Torten kannst Du einen Teil unseres Equipments wie z.B. Tortenständer und Etageren gegen eine Leihgebühr sowie einer Sicherheitsleistung ausleihen. Letztere bekommst Du rückerstattet, wenn Du die Leihgegenstände innerhalb einer Frist von einer Woche nach dem tatsächlichen Verleihdatum – unbeschädigt sowie gereinigt – zurückbringst. Werden die Leihgegenstände nicht ordnungsgemäß bzw. pünktlich zurückgebracht, so wird eine Gebühr in Höhe des Wiederbeschaffungspreises berechnet und mit der geleisteten Sicherheitsleistung verrechnet. Gleiches gilt für Beschädigungen der Leihgegenstände.

8. Haftung
Unsere Haftung wegen Schadensersatz sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen infolge von Mängeln der Lieferung bzw. Leistung sowie Verletzung sonstiger außervertraglicher Pflichten wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist im Übrigen auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss für uns erkennbar waren. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Für Schäden durch höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.

9. Aufrechnung
Der Käufer kann gegen Forderungen von Danny’s Zuckerwerke mit Gegenforderungen nur aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Danny’s Zuckerwerke.

11. Bildrechte
Die von uns zur Verfügung gestellten Texte, Fotos, Bilder, Grafiken, Illustrationen sowie alle Marken, Patente, Gebrauchsmuster sind sämtlich durch gewerbliche Schutzrechte gegen unberechtigte Nutzung geschützt. Die Nutzung außerhalb des Aussuchens und des Kaufs einer Ware bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so ist hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

Stand: 08.10.2023